Eintragungen von UnionsbürgerInnen für die Europawahl 2024

Wählerevidenz für EU-Bürger

Als Unionsbürger(in), der (die) die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt, sind Sie an einer Europawahl nur unter der Voraussetzung teilnahmeberechtigt, dass Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Hier finden Sie Informationen wie Sie als Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde an der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments teilnehmen können.

Formulare für die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz liegen auch am Gemeindeamt auf.

Für die Europawahl 2024 muss der Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz  bis spätestens zum Stichtag gestellt werden. Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 21. Februar 2024 ist als Stichtag der 26. März 2024 vorgesehen.

 

29.02.2024