Fernpendlerbeihilfe

Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn das jährliche Einkommen Euro 26.000,-- (Kennzahl 245 auf dem Jahreslohnzettel L 16) nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich pro Kind um Euro 2.600,--.  Die Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Arbeitsortgemeinde muss mindestens 25 km betragen. Auch Lehrlinge können um diese Beihilfe ansuchen. Formulare liegen am Gemeindeamt auf oder unter Fernpendlerbeihilfe

Zuständig