Kindergartenpädagoge/in (Karenzvertretung)

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Gemeinde St. Veit im Mühlkreis schreibt aufgrund der Bestimmungen der §§ 7-14 des Oö. Gemeindebedienstetengesetzes 2001 idgF. sowie der §§ 8-11 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. in Verbindung mit § 3 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes 1994 idgF und des Oö.Kinderbetreuungs-Dienstgesetz  2014 (Oö. KB-DG 2014) folgenden Dienstposten für den Gemeindekindergarten aus:

 

1 Kindergartenpädagogen/in Karenzvertretung (privatrechtliches Dienstverhältnis) 

Dauer: befristetes Dienstverhältnis
(Karenzvertretung - voraussichtlich bis März 2019)
Einreihung: KBP

Beschäftigungsausmaß:
Vollbeschäftigung mit 40 Wochenstunden

Beginn des Dienstverhältnisses:
voraussichtlich März 2018

Aufgaben:

- Führung einer Kindergartengruppe nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Erkenntnissen           zeitgemäßer Pädagogik
- Zusammenarbeit mit dem gesamten Kindergartenteam, der Gemeinde und den Eltern.

Besondere und unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:

- Fachliches Anstellungserfordernis, das ist die erfolgreiche Ablegung
  der Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten gemäß § 98 Abs. 1 SchOG oder
  der Diplomprüfung im Rahmen eines Kollegs gemäß $ 95 Abs. 3a SchOG

  Schulrechtlich und hochschulrechtlich gleichstellte Ausbildungen werden als fachliche Anstellungserfordernisse anerkannt.

- Zusatzqualifikation in Früherziehung ist erwünscht

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen, das sind insbesondere:

- gesundheitliche Eignung
- einwandfreier Leumund
- österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsangehörige, denen auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang gewährt werden (falls geeignete Bewerber/innen nicht zur Verfügung stehen oder wenn es aus sozialen Gründen erforderlich ist, kann von dieser Voraussetzung abgesehen werden)
- gutes Einfühlungsvermögen, Engagement, Teamfähigkeit und Flexibilität
- die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (16 Stunden, nicht älter als 5 Jahre) ist erwünscht
- bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
- Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft
- Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung
- Führerschein der Gruppe B

Für das Ansuchen ist der Bewerbungsbogen der Gemeinde St. Veit i. M. zu verwenden. Bewerbungsbögen liegen am Gemeindeamt St. Veit i. M. auf bzw. können unterDatei herunterladen: PDFBewerbungsbogen_Pädagogin_Karenzvertretung[2].pdf  heruntergeladen werden und müssen bis spätestens Freitag, 1. Dez. 2017, 12:00 Uhr, unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Befähigungsnachweis, Nachweis über sonstige Fähigkeiten, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, evtl. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde minderjähriger Kinder, etc.) beim Gemeindeamt St. Veit i.M. einlangen.

Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. Die Bewerber werden rechtzeitig zu einem Objektivierungsgespräch eingeladen. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

 

13.11.2017