Kindergarten-Elementarpädagoge/in oder pädagogische Assistenzkraft für Integration

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Gemeinde St. Veit im Mühlkreis schreibt aufgrund der Bestimmungen der §§ 7-14 des OÖ.Gemeindebedienstetengesetzes 2001 idgF. sowie der §§ 8-11 des OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF. in Verbindung mit § 3 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes 1994 idgF. folgende Dienstposten für den Gemeindekindergarten aus:


1 Kindergarten-Elementarpädagoge/in für Integration (privatrechtliches Dienstverhältnis) 

Dauer: befristet für die Dauer der erforderlichen Integration – voraussichtlich bis Juli 2024

Einreihung: KBP Einstiegsgehalt bei Vollbeschäftigung € 3.209,30 (brutto) bei anrechenbaren Vordienstzeiten entsprechend höher

ODER

1 pädagogische Assistenzkraft  für Integration (privatrechtliches Dienstverhältnis) 

Dauer: befristet für die Dauer der erforderlichen Integration – voraussichtlich bis Juli 2024

Einreihung: GD 22.3 Einstiegsgehalt bei Vollbeschäftigung € 2.376,90 (brutto) bei anrechenbaren Vordienstzeiten entsprechend höher

Beschäftigungsausmaß: Teilbeschäftigung mit 17 Wochenstunden (42,5 %  einer Vollbeschäftigung)

Beginn des Dienstverhältnisses: ab sofort

Aufgaben:

  • Förderung von Integrationskindern in Absprache mit dem gruppenführenden Pädagogen und der Fachberatung für Integration.
  • Allgemeine Tätigkeiten für das Aufrechterhalten des Betriebes zur Betreuung und Versorgung der Kinder.

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen für Pädagoge/in:

  • Fachliches Anstellungserfordernis, das ist die erfolgreiche Ablegung

                -    der Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten gemäß § 98 Abs. 1 SchOG oder 

                -    der Diplomprüfung im Rahmen eines Kollegs gemäß § 95 Abs. 3a SchOG

  • schulrechtlich und hochschulrechtlich gleichgestellte Ausbildungen werden als fachliche 
  • Anstellungserfordernisse anerkannt.

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen für Kindergartenhelfer/in:

  • -    Grundausbildung als Kindergarten- bzw. Horthelfer/in

 

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen, das sind insbesondere für beide:

  • gesundheitliche Eignung
  • volle Handlungsfähigkeit
  • österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsangehörige, denen auf Grund von Staats-verträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang gewährt werden
  • Gutes Einfühlungsvermögen, Engagement, Teamfähigkeit und Flexibilität
  • die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (16 Stunden, nicht älter als 5 Jahre) ist erwünscht
  • bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
  • Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft
  • Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung
  • Führerschein der Gruppe B

Für das Ansuchen ist der Bewerbungsbogen der Gemeinde St. Veit i. M. zu verwenden. Bewerbungsbögen liegen am Gemeindeamt St. Veit i. M. auf bzw. können von der Gemeinde-homepage www.sanktveit.at heruntergeladen werden und müssen bis spätestens Freitag,  08. März 2024, 12.00 Uhr, unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Befähigungsnachweis, Nachweis über sonstige Fähigkeiten, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, evtl. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde minderjähriger Kinder, etc.) beim Gemeindeamt St. Veit i. M. einlangen.

Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. 

Die Objektivierungsgespräche finden am 14. März 2024 statt. Übe den genauen Zeitpunkt wird an die BewerberInnen noch eine gesonderte Einladung ergehen.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.



 

21.02.2024