Mutter-Kind-Zuschuss

Der Mutter-Kind-Zuschuss wird für ein Kind gwährt, das ab dem 01.01.2000 geboren ist.
Alle Untersuchungen für Mutter und Kind sind nach dem Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm nachzuweisen. Das Kind muss alle öffentlichen Schutzimpfungen erhalten haben.
Der Mitter-Kind.Zuschuss des Landes wird in zwei Teilbeträgen zu je Euro 185,-- ausbezahlt. Die erste Rate mit Vollendung des 2. Lebensjahres, die zweite Rate mit dem Nachweis der letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung.
Ein eigenes Vorsorgeheft wird von den zuständigen Ärzten ausgegeben, das zwei Antragsformulare enthält. (Darin müssen die ärztlichen Untersuchungen und der Hauptwohnsitz bestätigt werden).
Auskünfte unter der Tel.Nr. 0732/7720-14910

Zuständig