Schulveranstaltungshilfe

Die Schulveranstaltungshilfe wird zuerkannt, wenn mindestens zwei Kinder im Laufe eines Schuljahres an insgesamt 8 Tagen an Schulveranstaltungen teilgenommen haben. Die Beihilfe beträgt Euro 100,-- je teilgenommenem Kind und ist vom Familieneinkommen abhängig. Weitere Auskünfte erteilt das Gemeindeamt Tel.Nr. 07217-6055.

Zuständig