Nachmittagsbetreuung für die Volksschule

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Gemeinde St. Veit im Mühlkreis schreibt gemäß den Bestimmungen der  §§ 8 - 11 des OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. in Verbindung mit § 3 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes 1994 idgF. folgenden Dienstposten aus:

Nachmittagsbetreuung für Volksschule (privatrechtl. Dienstverhältnis)
Dauer: befristet
Einreihung: Dienstposten mit Einzelbewertung
Nachmittagsbetreuung - pädagogische Fachkraft - Einreihung in GD 17. EB oder
Nachmittagsbetreuung - (ohne pädag. Ausbildung) - Einreihung in GD 21. EB

Beschäftigungsausmaß: Teilbeschäftigung mit 9 Wochenstunden (22,50% einer Vollbeschäftigung)
voraussichtlicher Dienstbeginn: voraussichtl. 08. Jänner 2018

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:

- die österreichische Staatsbürgerschaft bzw.
  EU/EWR-Staatsabgehörigkeit
- die volle Handlungsfähigkeit
- die persönliche, fachliche und gesundheitliche
  Eignung für die Erfüllung der Aufgaben
- bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
- einwandfreies Vorleben - 
 Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft 

Von Vorteil bzw. wünschenswert ist:
- pädagogische Ausbildung
       ° Erfolgreich abgelegte Diplomprüfung für Kindergärten und Horte
         gem. § 98 Abs. 1  Schulorganisationsgesetz oder
       ° Erfolgreich abgelegte Lehrbefähigungs- oder Lehramtsprüfung

Für das Ansuchen ist der Bewerbungsbogen der Gemeinde St. Veit i. M. zu verwenden. Bewerbungsbögen liegen am Gemeindeamt St. Veit i. M. auf bzw. können unter Datei herunterladen: PDFBewerbungsbogen_schulischeNM-Betreuung[2].pdf  heruntergeladen werden und müssen bis spätestens Freitag, 01. Dezember 2017,   12:00 Uhr, unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Befähigungsnachweis, Nachweis über sonstige Fähigkeiten, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, evtl. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde minderjähriger Kinder, beim Gemeindeamt St. Veit i. M. einlangen.

Die Bewerber werden rechtzeitig zu einem Objektivierungsgespräch eingeladen.

Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen de Oö- Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. 

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

 

13.11.2017