Stellenausschreibung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Gemeinde St. Veit im Mühlkreis schreibt gemäß der Bestimmungen der §§ 8-11 des OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. folgenden Dienstposten aus:

1 Vertragsbedienstete(r) Karenzvertretung (privatrechtliches Dienstverhältnis
Dauer:
befristetes Dienstverhältinis (Karenzvertretung - voraussichtlich bis Dezember 2018)Einreihung: GD 18.5 - Sachbearbeiter/In im Verwaltungsdienst 
Beschäftigungsausmaß: Teilbeschäftigung mit 35 Wochenstunden (87,50 % einer Vollbeschäftigung)
voraussichtlicher Dienstbeginn: 01.09.2016

Aufgabenbeschreibung:

- Buchhaltung
- Mitarbeit im Standesamt, Staatsbürgerschaftswesen
- Parteienverkehr und Bürgerservice, Postangelegenheiten

Aufnahmevoraussetzungen:

- die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Angehörigkeit
- die volle Handlungsfähigkeit
- die persönliche u. fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben
- die gesundheitliche Eignung
- Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/frau, Verwaltungsassistent/in oder eines
   verwandten Berufes
- einwandfreies Vorleben
- bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
- Freundlichkeit u. Hilfsbereitschaft

Erwünscht sind weiters: 

- Bereitschaft für die Tätigkeit in allen Bereichen der Gemeindeverwaltung
- Selbständigkeit, Genauigkeit und Verlässlichkeit
- Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung
- Berufspraxis- Buchhaltungskenntnisse
- Führerschein der Gruppe B

Für das Ansuchen ist der Bewerbungsbogen der Gemeinde St. Veit i. M. zu verwenden. Bewerbungsbögen liegen am Gemeindeamt St. Veit i. M. auf bzw. können unter Datei herunterladen: PDFBewerbungsbogen  heruntergeladen werden und müssen bis spätestens Montag, 11. Juli 2016,   17:00 Uhr, unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Befähigungsnachweis, Nachweis über sonstige Fähigkeiten, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, evtl. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde minderjähriger Kinder, beim Gemeindeamt St. Veit i. M. einlangen.

Die Bewerber werden rechtzeitig zu einem Objektivierungsgespräch eingeladen.

Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen de Oö- Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. 

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

20.06.2016