Kindergartenhelferin gesucht

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Gemeinde St. Veit im Mühlkreis schreibt in Vollziehung des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 17. November 2015 bzw. aufgrund der Bestimmungen der §§ 7 - 14 des OÖ. Gemeindebedienstetengesetzes 2001 idgF. sowie der §§ 8 - 11 des OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF. in Verbindung mit § 3 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes 1994 idgF. folgenden Dienstposten für den Gemeindekindergarten aus.

1 Kindergarten-Helferin (privatrechtliches Dienstverhältnis)
   Dauer: unbefristet
   Einreihung: GD 22
   Beschäftigungsausmaß: Teilbeschäftigung mit 30 Wochenstunden 
                                           (75 %  einer Vollbeschäftigung)

Der Aufgabenbereich umfasst vor allem die Unterstützung der Pädagoginnen bei der Erziehung der Kinder.

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen, das sind insbesondere:

- Grundausbildung als Kindergarten- bzw. Horthelferin (erwünscht)
 - gesundheitliche Eignung
 - einwandfreier Leumund
 - österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsangehörige, denen aufgrund      von Staatsverträgen im rahmen der europäischen Integration dieselben          Rechte für den Berufszugang gewährt werden (falls geeignete                        BewerberInnen nicht zur Verfügung stehen oder wenn es aus sozialen            Gründen erforderlich ist, kann von dieser Voraussetzung abgesehen werden)
-  gutes Einfühlungsvermögen, Engagement, Teamfähigkeit und Flexibilität
-  die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben
-  Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (16 Stunden, nicht älter als 5 Jahre) ist      erwünscht
-  bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
-  Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft
-  Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung
-  Führerschein der Gruppe B

Für das Ansuchen ist der Datei herunterladen: PDFBewerbungsbogen der Gemeinde St. Veit i.M. zu verwenden. Bewerbungsbögen liegen am Gemeindeamt auf bzw. können von der Homepage www.sanktveit.at heruntergeladen werden und müssen bis spätestens Feitag, 04. Dezember 2015 12:00 Uhr unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Befähigungsnachweis, evtl. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde minderjähriger Kinder, etc.) beim Gemeindeamt St. Veit i. M. einlangen.

Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetztes 2002 idgF.

Die Bewerber werden rechtzeitig zu einem Objektivierungsgespräch eingeladen.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

19.11.2015