Winterdienst - Bitte beachten!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Auch heuer möchten wir Sie wieder auffordern, die Parkgewohnheiten den winterlichen Bedingungen anzupassen.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Winter Ihre Fahrzeuge so abstellen, dass die Winterdienst-Fahrzeuge, sowie auch alle anderen Einsatzfahrzeuge, problemlos durch die Straßen fahren können!

Im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Gehsteigen u. Gehwegen  verboten.

Es kommt auch immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen, wenn Schnee von privaten Grundbesitzern auf die Fahrbahn geworfen wird. Wenn dadurch Unfälle ausgelöst werden, könnten Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei extremen Schneefällen nicht überall gleichzeitig geräumt werden kann. Die Mitarbeiter des Bauhofes sind nahezu rund um die Uhr im Einsatz (auch an Feiertagen), um für schneefreie Fahrbahnen im ganzen Ortsgebiet zu sorgen!

Weiters weisen wir darauf hin, dass zur Räumung der Gehsteige grundsätzlich die Anrainer verpflichtet sind. Der Einsatz eines Räumfahrzeuges im Ortszentrum stellt lediglich ein Service der Gemeinde dar.

Schneestangen dienen der Sicherheit auf schneeverwehten Straßen und sollten nicht mutwillig entfernt werden!

24.11.2015